Soforthilfe im Trauerfall: 02191 - 96 35 10
Kölner Straße 66 / 42897 Remscheid-Lennep
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Die Situation, dass man nicht mehr für sich selbst einstehen kann, kann jederzeit eintreten. Von daher ist eine Patientenverfügung nicht nur für übermorgen ratsam. Um sicherzustellen, dass die ärztliche Versorgung so abläuft, wie man sie sich vorstellt, sollte man eine Patientenverfügung aufsetzen.
Sie beinhaltet alle Informationen, die ärztliche Maßnahmen im Fall einer ernsten Krankheit oder eines schweren Unfalls betreffen. Die Verfügung stellt sicher, dass Ihr Wille berücksichtigt wird, wenn Sie geistig und körperlich dazu nicht mehr in der Lage sind, ihn zu äußern. Bis zu diesem Moment können Sie die Verfügung jederzeit ganz oder in Teilen ändern.
Jeder Erwachsene sollte darüber hinaus festlegen, wer seinen Willen im Notfall vertritt. In der sogenannten Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht wird eine Person genannt, die im Notfall für den Erkrankten entscheiden kann. Falls also die Willenserklärung nicht eindeutig ist oder der eingetretene Fall nicht vorkommt, versucht diese Vertrauensperson, im Sinne des Betroffenen zu handeln.
Petra Reichenbach
Beratung zur Patientenverfügung und Vorsorgeberatung
Trauerbegleitung
Petra Reichenbach
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