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Bestattungsvorsorge mit Reichenbach & Burggräf-Spier

Ihr Bestatter in Remscheid sorgt für Entlastung

Ob im Krankheits­fall oder aber, weil Sie einfach bis zum Schluss selbst­bestimmt bleiben möchten – immer mehr Menschen ent­scheiden sich bewusst für eine Bestattungs­vorsorge. Und tat­sächlich: Bei einer Bestattungs­vorsorge können Sie vom Ablauf der Trauer­feier über die Musik­aus­wahl und den Blumen­schmuck bis hin zur Bestattungs­art alles in Ihrem Sinne regeln. Das gibt nicht nur Ihnen selbst ein hohes Maß an Sicher­heit. Auch Ihren Verwandten wird im Trauer­fall durch die zuvor von Ihnen getroffenen Ent­scheidungen eine große Last abgenommen.

Überlegen Sie einmal: Haben Sie schon konkrete Vor­stellungen darüber, wie Sie selbst beerdigt werden möchten? Vielleicht auf einem bestimmten Fried­hof im Familien­grab oder in der Natur, wie beispiels­weise an einem Baum im Bestattungs­wald? Wir von Reichen­bach & Burggräf-Spier Bestattungen halten all Ihre Wünsche im Detail rund um Ihre spätere Bestattung in einem Vorsorge­vertrag sicher und detailliert für Sie fest.

Bestattungswünsche finanziell absichern

Eine staatliche Unterstützung wie das Sterbe­geld gibt es schon lange nicht mehr. Damit müssen die Hinter­bliebenen im Trauer­fall für die Kosten der Bestattung auf­kommen. Eine gute Möglich­keit, die eigenen Bestattungs­wünsche finanziell abzusichern, ist beispiels­weise das Anlegen eines Geld­betrages auf einem zweck­gebundenen Treuhand­konto. Erspartes, was auf diese Weise nur für die Bestattung gedacht ist, kann nicht von Dritten, wie etwa dem Sozial­amt, angetastet werden und wird rein für Ihre Bestattung verwendet.

  • Was Sie in Ihrem Bestattungs­vorsorge­vertrag festlegen können:
  • Art und Ort der Bestattung und Trauer­feier
  • Sarg- oder Urnen­modell
  • Friedhof, Grabart, Grabstein und Grab­pflege
  • Gästeliste und Dekoration für die Trauer­feier
  • Blumenschmuck und Musik­auswahl für die Trauer­feier
  • Art und Ablauf der Trauerfeier sowie Inhalte der Trauer­rede
  • Gestaltung von Trauer­anzeige, Trauer­karten und Dank­sagungen
  • Ausrichtung der Beerdigungs­nachfeier
  • Besondere individuelle Bestattungs­wünsche

In einem Beratungsgespräch loten wir gemein­sam aus, welche finanzielle Absicherung am besten zu Ihrer Lebens­situation passt. Wir unterstützen Sie!

Online-Vorsorgeformular für Ihre Bestattungs­wünsche

Mit unserem Online-Vorsorgeformular erhalten Sie erste Anregungen, welche Rahmen­bedingungen und Details Sie vorab für die eigene Bestattung fest­legen können. Wenn Sie das Formular ausgefüllt haben, können Sie Ihre Angaben für unser persönliches Gespräch in Remscheid-Lennep oder Remscheid-Lüttring­hausen ausdrucken. Oder Sie senden uns Ihre Auswahl gleich digital zu – gemeinsam mit Ihnen finden wir dann einen Termin für Ihre kosten­freie Erst­beratung zur Bestattungsvorsorge.

Meine Bestattungswünsche

Schritt 1 von 5
Ruhestätte
Bestattungsart:
Beisetzung Friedhof:
Grabstelle vorhanden:
Alternative Beisetzungsorte:
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Informationen rund um Testament & Co.

An dieser Stelle haben wir allgemeine Informationen für Sie zusammengestellt. Sie ersetzen aber weder eine Rechts­beratung noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Wenn Sie eine konkrete Rechts­beratung wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.

Testament

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was genau mit Ihrem Vermögen im Todesfall geschehen soll. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, ein rechts­kräftiges Testament zu verfassen: Dazu gehört u. a. das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden handschriftlich (auf Papier) nieder­ge­schrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Eine weitere Möglichkeit ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbst­ver­ständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.

Erbrecht

Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetz­geber eine Erben­reihen­folge fest: Erben erster Ordnung sind die Kinder und deren Abkömmlinge. Der Ehepartner ist neben den Erben erster Ordnung ebenfalls gesetzlicher Erbe. In einer Zugewinn­gemein­schaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nach­kommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorge­vollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grund­stücks­geschäfte, ist eine notarielle Vorsorgevollmacht notwendig, für andere Vermögens­geschäfte ist zumindest eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Bei Bankgeschäften aller Art, empfiehlt sich ebenfalls eine notarielle Vollmacht, da Kreditinstitute in der Praxis häufig – ob nun zu Recht oder nicht – eine solche fordern. Abschließend sollte eine Vorsorgevollmacht immer mit einer Patientenverfügung kombiniert werden, um auch gesundheitliche Aspekte zu klären. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Vorsorgevollmacht in dem sogenannten zentralen Vorsorge­register der Bundesnotarkammer zu registrieren. Damit wird sichergestellt, dass im Falle einer erforderlichen Betreuung schnellstmöglich der gewünschte Betreuer eingesetzt wird.

Patientenverfügung

Mit einer Patienten­verfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhalts­punkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patienten­verfügung kann mit einer (notariellen) Vorsorge­vollmacht verbunden werden, aber auch isoliert und privat­schriftlich erstellt werden.

Organspende

Eine Organspende kann Menschen die Chance auf ein neues oder besseres Leben eröffnen. Voraussetzung ist und bleibt, dass sich immer wieder Menschen bereit erklären, nach ihrem Tod Organe und/oder Gewebe zu spenden. Was Sie bei einer Organ- oder Gewebespende bedenken und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, erfahren Sie auf den Informationsseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.