Bestattungsvorsorge mit Reichenbach & Burggräf-Spier
Ihr Bestatter in Remscheid sorgt für Entlastung
Ob im Krankheitsfall oder aber, weil Sie einfach bis zum Schluss selbstbestimmt bleiben möchten – immer mehr Menschen entscheiden sich bewusst für eine Bestattungsvorsorge. Und tatsächlich: Bei einer Bestattungsvorsorge können Sie vom Ablauf der Trauerfeier über die Musikauswahl und den Blumenschmuck bis hin zur Bestattungsart alles in Ihrem Sinne regeln. Das gibt nicht nur Ihnen selbst ein hohes Maß an Sicherheit. Auch Ihren Verwandten wird im Trauerfall durch die zuvor von Ihnen getroffenen Entscheidungen eine große Last abgenommen.
Überlegen Sie einmal: Haben Sie schon konkrete Vorstellungen darüber, wie Sie selbst beerdigt werden möchten? Vielleicht auf einem bestimmten Friedhof im Familiengrab oder in der Natur, wie beispielsweise an einem Baum im Bestattungswald? Wir von Reichenbach & Burggräf-Spier Bestattungen halten all Ihre Wünsche im Detail rund um Ihre spätere Bestattung in einem Vorsorgevertrag sicher und detailliert für Sie fest.
Bestattungswünsche finanziell absichern
Eine staatliche Unterstützung wie das Sterbegeld gibt es schon lange nicht mehr. Damit müssen die Hinterbliebenen im Trauerfall für die Kosten der Bestattung aufkommen. Eine gute Möglichkeit, die eigenen Bestattungswünsche finanziell abzusichern, ist beispielsweise das Anlegen eines Geldbetrages auf einem zweckgebundenen Treuhandkonto. Erspartes, was auf diese Weise nur für die Bestattung gedacht ist, kann nicht von Dritten, wie etwa dem Sozialamt, angetastet werden und wird rein für Ihre Bestattung verwendet.
In einem Beratungsgespräch loten wir gemeinsam aus, welche finanzielle Absicherung am besten zu Ihrer Lebenssituation passt. Wir unterstützen Sie!
Online-Vorsorgeformular für Ihre Bestattungswünsche
Mit unserem Online-Vorsorgeformular erhalten Sie erste Anregungen, welche Rahmenbedingungen und Details Sie vorab für die eigene Bestattung festlegen können. Wenn Sie das Formular ausgefüllt haben, können Sie Ihre Angaben für unser persönliches Gespräch in Remscheid-Lennep oder Remscheid-Lüttringhausen ausdrucken. Oder Sie senden uns Ihre Auswahl gleich digital zu – gemeinsam mit Ihnen finden wir dann einen Termin für Ihre kostenfreie Erstberatung zur Bestattungsvorsorge.
Meine Bestattungswünsche
Informationen rund um Testament & Co.
An dieser Stelle haben wir allgemeine Informationen für Sie zusammengestellt. Sie ersetzen aber weder eine Rechtsberatung noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Wenn Sie eine konkrete Rechtsberatung wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.
Testament
In Ihrem Testament bestimmen Sie, was genau mit Ihrem Vermögen im Todesfall geschehen soll. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, ein rechtskräftiges Testament zu verfassen: Dazu gehört u. a. das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden handschriftlich (auf Papier) niedergeschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Eine weitere Möglichkeit ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.
Erbrecht
Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erbenreihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind die Kinder und deren Abkömmlinge. Der Ehepartner ist neben den Erben erster Ordnung ebenfalls gesetzlicher Erbe. In einer Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücksgeschäfte, ist eine notarielle Vorsorgevollmacht notwendig, für andere Vermögensgeschäfte ist zumindest eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Bei Bankgeschäften aller Art, empfiehlt sich ebenfalls eine notarielle Vollmacht, da Kreditinstitute in der Praxis häufig – ob nun zu Recht oder nicht – eine solche fordern. Abschließend sollte eine Vorsorgevollmacht immer mit einer Patientenverfügung kombiniert werden, um auch gesundheitliche Aspekte zu klären. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Vorsorgevollmacht in dem sogenannten zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu registrieren. Damit wird sichergestellt, dass im Falle einer erforderlichen Betreuung schnellstmöglich der gewünschte Betreuer eingesetzt wird.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhaltspunkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patientenverfügung kann mit einer (notariellen) Vorsorgevollmacht verbunden werden, aber auch isoliert und privatschriftlich erstellt werden.
Organspende
Eine Organspende kann Menschen die Chance auf ein neues oder besseres Leben eröffnen. Voraussetzung ist und bleibt, dass sich immer wieder Menschen bereit erklären, nach ihrem Tod Organe und/oder Gewebe zu spenden. Was Sie bei einer Organ- oder Gewebespende bedenken und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, erfahren Sie auf den Informationsseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.